Bitcoin, Altcoins und das Finanzamt: Müssen Gewinne versteuert werden?

Müssen Gewinne aus Bitcoins eigentlich versteuert werden? Gilt das auch für Altcoins und andere Kryptowährungen? Mit den steigenden Kursen stellt sich auch die Frage nach der Steuer und dem Finanzamt. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf Bitcoins, Altscoins und Kryptowährungen allgemein und wie Gewinne versteuert werfen müssen.

Klar, was das Finanzamt nicht weiß … aber das ist im Zweifelsfall Steuerhinterziehung und muss jeder selbst für sich wissen. Die Frage nach der Versteuerung von Gewinnen durch Bitcoins ist sicherlich spannend, insbesondere da es noch keine Urteile dazu gibt.

Bitcoin, Altcoins und das Finanzamt: Müssen Gewinne versteuert werden?

Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und betrachte die Versteuerung von Bitcoins nur aus Sicht einer Privatperson. Gerade bei großen Vermögen kann ich nur den Gang zum Steuerberater empfehlen. Das Versteuern von Gewinne aus Bitcoins ist komplex, die Anlagemethode für die Finanzämter neu. Die hier gelisteten Informationen können falsch sein. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen.

Damit die Versteuerung von Bitcoins, Ethereum und anderen Altcoins einfacher gegenüber dem Finanzamt wird, sollten Investoren eine Excel-Tabelle führen. Bei jedem Kauf und Verkauf von Bitcoins, Ether, Rippel und anderen Kryptowährungen sind Zeitpunkt, Preis und Menge der Anschaffung oder des Verkaufs sowie die entsprechende Börse zu notieren. Damit ist ein erster Überblick gewährleistet.

Es gibt aber auch Webseiten, die das Tracking von Kauf und Verkauf von Kryptowährungen übernehmen. Egal welchen Weg ihr wählt, eine Dokumentation sollte stattfinden. Nachträglich für die Steuererklärung lässt sich das kaum bewerkstelligen.

Ist Bitcoin Geld oder kein Geld?

Bitcoins gelten in Deutschland als Rechnungseinheiten und werden rechtlich und steuerlich als eine Art „privates Geld“ betrachtet. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet Bitcoin als als mit Devisen vergleichbare Werteinheit ein.

Nach dem Steuerrecht sind Bitcoin, Ethereum und andere Altcoins immaterielle Wirtschaftsgüter. Das Bundesfinanzministerium behandelt diese digitalen Währungen steuerlich wie Geld.

Die Spekulationsfrist

Werden bewegliche Wirtschaftsgütern  veräußert, das gilt inbesondere für Wertgegenständen wie Edelmetalle (Gold, Silber usw.), Antiquitäten, Kunstgegenstände, Oldtimer, Devisen (z. B. Dollar-Konto), beträgt die Frist zwischen Kauf und Verkauf ein Jahr. Egal wann die Wirtschaftsgütern erworben wurden. Grundsätzlich sind alle Veräußerungsgeschäfte einzubeziehen, die mit einer Frist von weniger als einem Jahr nach dem Erwerb erfolgt sind.

Bitcoin und Ethereum versteuern
Bitcoin und Ethereum versteuern (Bild: pexels.com).

Fallen beim Verkauf von Bitcoins Steuern an?

Es erfolgt kein direkter Abzug von Steuern wie beim Verkauf von Wertpapieren über einen Broker. Die Bitcoin-Börsen berücksichtigen die steuerliche Situation nicht. Es gibt auch keine Bitcoin-Steuer in Deutschland. Trotzdem kann der Verkauf von Bitcoins mit Gewinn steuerpflichtig sein.

Bitcoin, Ethereum und andere Altcoins sind keine Ware, auf die beim Verkauf Mehrwertsteuer anfällt. Kursgewinne durch Bitcoins sind jedoch mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern. Die Abgeltungsteuer, wie bei Kapitalerträge, gilt hier nicht.

Sind Bitcoins nach einem Jahr steuerfrei?

Werden Bitcoins länger als ein Jahr gehalten, ist der Verkauf steuerfrei. Hierbei handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Das gilt jedoch nur für gekaufte Bitcoins. Kryptowährungen, die durch Mining generiert wurden oder Coins die aus anderen Quellen wie Airdrop oder Faucet stammen, müssen separat betrachtet werden.

Erfolgt die Gewinnerzielungsabsicht gewerblich, gilt die einjährige Haltedauer nicht.

Sind Bitcoins aus Mining zu versteuern?

Die Haltedauer gilt nicht für Bitcoin aus Mining-Aktivitäten. Das private Veräußerungsgeschäft gilt nur für Wirtschaftsgüter, die angeschafft wurden. Mining wird weiter unten kurz betrachtet.

Was ist FIFO und LIFO bei der Haltefrist?

Für die Berechnung der Haltedauer ist es wichtig zu wissen, welcher Bitcoin zuerst erworben und welcher zuerst verkauft wurde. Dafür gibt es die Betrachtungsweise FIFO und LIFO:

  • FIFO (First In, First Out): Es werden erst die Coins verkauft, die als erstes gekauft wurden.
  • LIFO (Last In, First Out): Es werden erst die Coins verkauf, die als letztes gekauft wurden.

Werden Bitcoins oder andere Kryptowährungen teilweise gehandelt und teilweise länger gehalten, ist diese Unterscheidung wichtig.

Unklar ist, ob das Finanzamt die Methode wählen darf oder die Privatperson diese für sich selbst festlegen kann. Auch ist unklar, ob die Methode bei Bedarf oder nach belieben gewechselt werden kann.

Wird die Haltedauer unterbrochen wenn …

  • die Coins von einem Wallet an einen anderen geschickt werden?
    Nein. Bei der Haltedauer geht es um die Realisierung von Gewinnen.
  • die Coin von einem Wallet an eine Börse schicke?
    Eigentlich nicht, aber: Theoretisch könnte die Börse den eingezahlten Coin bei der Auszahlung gegen einen anderen austauschen. Ob das Finanzamt diesen Tausch feststellen kann, ist unklar.
  • durch Bitcoins Altcoins gekauft werden?
    Ja
  • durch Bitcoins Amazon-Gutscheine gekauft werden?
    Ja
  • Bitcoins und andere Kryptowährungen an ausländischen Börsen gehandelt werden?
    Ja

Sind Steuern zu zahlen, auch wenn kein Geld auf ein deutsches Konto eingeht?

Die Steuern fallen unabhängig von der Währung an. Es geht um die Realisierung von Gewinnen. Das Steuerrecht beschreibt dazu mehrere Steuertatbestände, durch die die Steuerpflicht ausgelöst wird. Dazu zählt die Umwandlung in ein anderes Wirtschaftsgut. Beispielsweise:

  • Ein Bitcoin war bei der Anschaffung 500 Euro wert. Jetzt ist dieser 15.000 Euro wert. Mit diesem Bitcoin wird ein PKW für 15.000 Euro erworben.

Wo müssen Gewinne aus Bitcoin in der Steuererklärung eingetragen werden?

Überschüsse aus Veräußerungen sind in der Anlage SO – Sonstige Einkünfte in der Steuererklärung einzutragen. Der Überschuss errechnet sich wie folgt:

  • Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten und den Veräußerungskosten

Dieser Überschuss unterliegt der Besteuerung des persönlichen Steuersatzes zwischen 0 % und 45 %. Die privaten Veräußerungsgeschäfte fließen in das zu versteuernde Einkommen ein.

Auch sollte man wissen, dass Veräußerungsverluste nicht mit anderen Einkünften verrechnbar sind. Das heißt, dass sich Verluste zum Nachteil der Steuerpflichtigen nicht sonderlich viel ausmachen. Die Verluste können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Dementsprechend werden die Verluste auch am Ende des Jahres festgestellt.

Sind Gewinne für Bitcoin nach Ablauf der Haltefrist in der Steuererklärung anzugeben?

Nein. Wird keine Steuerpflicht ausgelöst, gilt auch keine Erklärungspflicht. Es ist trotzdem ratsam die Gewinne anzugeben. Die Feststellung zur Steuerfreiheit erfolgt am besten durch das Finanzamt, nicht durch den Steuerpflichtigen, da Steuerhinterziehung bis zu 10 Jahre verfolgt werden kann.

Der Vorteil bei der Angabe in der Steuererklärung: Verrechnet sich der Steuerpflichtige bei der 1 Jahresfrist oder es ändert sich die Gesetzeslage, können Gewinne die bereits für steuerfrei vom Finanzamt erklärt wurden, nicht mehr geändert werden.

Die Angabe erfolgt einfach als Einnahmen minus Ausgaben sowie Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt angeben. Siehe Hinweis zur Excel-Tabelle oben im Beitrag.

Wie sind Steuern beim Mining zu betrachten?

Die oben erwähnten Regelungen gelten für Miner nicht. Miner von Kryptowährungen sind gewerblich tätig. Da ihre Tätigkeit selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Deshalb sind bei Minern die Einkünfte stets steuerpflichtig. Damit handelt es sich nicht um private Vermögensverwaltung, sondern um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Bei einem Gewerbebetrieb ist auch die Gewerbesteuerpflicht zu betrachten. Diese wird erst ab 24.500 Euro fällig und ist in jeder Gemeinde unterschiedlich. Miner müssen zudem eine Gewerbeanmeldung ausfüllen.

Miner können alle Kosten die Durch das Mining von Kryptowährungen anfallen, steuerlich geltend machen. Alle betrieblich bedingten Kosten sind Betriebsausgaben

Da Kryptowährungen wie jedes andere Zahlungsmittel zu behandeln sind, bleiben diese von der Umsatzsteuer befreit.

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