Gema lässt Boerse.to bei Vodafone und 1&1 in Deutschland sperren

Über eine gerichtliche Sperrverfügung, beantragt durch die Gema, sind Vodafone und 1&1 aktuell dazu gezwungen, das große deutsche Warez-Forum Boerse.to zu sperren. Die Internet-Provider setzen die Sperre via DNS-Blocking und DNS-Filtering um.

Vodafone und 1&1 Kunden haben mit den Standardeinstellungen der Internet-Provider keinen Zugang mehr zu Boerse.to. 1&1 wehrt sich gerichtlich gegen die von der Gema beauftragte Sperre.

Gema lässt Boerse.to bei Vodafone und 1&1 in Deutschland sperren

Laut der Süddeutsche Zeitung besteht die Netzsperre seit Ende März. Technik-affine Nutzer können die von der Gema veranlasste und von Vodafone und 1&1 umgesetzte Sperre jedoch durch einen einfachen Wechsel des DNS-Servers wie 1.1.1.1 umgehen.

Im Netz der Telekom oder Unitymedia besteht weiterhin Zugang zu Boerse.to.

Vodafone bestätigt den Bericht der Süddeutschen Zeitung. Gegenüber Golem.de kommentiert der Unternehmenssprecher Volker Petendorf das Vorgehen:

Aktuell wurde Vodafone zur Sperrung von Domains aufgefordert, über die die Internetseite boerse.to zugänglich ist. Die Gema hat Vodafone per Notifizierung glaubhaft gemacht, dass Inhalte dieses Internetportales ohne die erforderliche Zustimmung der Rechteinhaber und damit illegal abrufbar sind. Der Rechteinhaber hat uns versichert, dass es ihm nicht möglich ist, seine Rechte auf andere Weise durchzusetzen als durch Sperrung des Zugangs zu dieser Seite. Grundsätzlich stehen wir als Accessprovider diesen Sperranforderungen kritisch gegenüber, wir kommen hier aber einer gesetzlichen Verpflichtung nach.

Die Sperre von Boerse.to betrifft Vodafone-Kunden im Festnetz- und Mobilfunkbereich.

Schon 2018 wehrte sich Vodafone gegen die Sperrung von Kinox.to, verlor aber im Juni 2018 das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München. Petendorf erklärte:

Vodafone ist nach eingehender juristischer Prüfung der Auffassung, dass wir nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen aktuell zur Sperrung des Zugangs zu dieser Internetseite verpflichtet sind. Sobald diese Voraussetzungen entfallen, wird Vodafone die Sperre wieder aufheben.

Access-Provider wie Vodafone sind durch das deutschen und europäischen Urheber- und Telemedienrechts gesetzlich gezwungen, den Zugang zu Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten zu sperren. Petendorf kommentiert:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtslage inzwischen in einer Grundsatzentscheidung (Urteil vom 26.07.2018, I ZR 64/17 – Dead Island) konkretisiert. Eine solche Verpflichtung des Access-Providers zur Sperrung von Internetseiten besteht laut BGH dann, wenn der Versuch des Rechteinhabers erfolglos ist, den Betreiber des illegalen Angebots direkt in Anspruch zu nehmen

Persönliche Meinung

Doch was bringen Netzsperren, wenn das Ändern des DNS-Servers die Sperre wieder aufhebt? Der Aufwand die Sperre gerichtlich durchzusetzen ist um ein vielfaches aufwändiger und teurer als das Ändern eines DNS-Servers.

Und selbst ohne DNS-Server können die Kunden von Vodafone und 1&1 durch einen VPN Anbieter über ausländische Server sich wieder Zugang zu den blockierten Seiten verschaffen. Die Sperre dürfte die gestandenen Mitglieder des Warez-Formus nicht vom Zugriff abhalte.

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