VPN Gerichtsbarkeit: Alles zum Datenaustausch zwischen Staaten
VPNs unterliegen den lokalen Gesetzen des Staates, in dem sie ihren Sitz haben. Als Benutzer ist es wichtig zu verstehen, was diese Gesetze sind und wie sie sich auf die Privatsphäre und persönlichen Daten auswirken können. Somit ist die Gerichtsbarkeit des VPNs für die Sicherheit des Nutzers entscheidend.
Neben Download-Geschwindigkeiten und Preise gibt es noch weitere Kriterien beim VPN Kauf zu beachten. In welchen Land hat der VPN seinen Hauptsitz? Denn diesen Gesetzen unterliegt der VPN-Anbieter.
VPN Gerichtsbarkeit: Five-Eyes, Nine-Eyes & 14-Eyes Staaten
Über die Jahre haben sich Nationen und Länder zusammen geschlossen um Verbrechen und Terrorismus besser bekämpfen zu können. Zu diesem Zusammenschluss gehört auch der Austausch und die Weitergabe von Daten über die Grenzen der Nationen hinweg.
Durch den Austausch der Daten soll die Verfolgung von Nutzern im Internet vereinfacht werden. Dieser Beitrag listet die einzelnen Länder, die am Austausch der Daten teilnehmen, auf. Die einzelne Länder sind auf die Webseite von Freedom House verlinkt. Die Webseite bewertet die Freiheit des Internets im jeweiligen Land.
Beim Zusammenschluss der Staaten unterscheidet man im Englischen zwischen Five-Eyes, Nine-Eyes & 14-Eyes Staaten. Die Anzahl der Augen richtet sich nach der Anzahl der Staaten im jeweiligen Verbund.
Five-Eyes
Diese fünf Nationen bilden die Five-Eyes und sind die fünf mächtigsten englischsprachigen Nationen der Welt.
Der Zusammenschluss bedeutet, dass die Nationen nicht nur die erfassten Daten untereinander frei austauschen, sondern auch alle Arten von Datenspeicherungen akzeptieren.
Ein VPN Anbieter, mit sitzt in einem dieser Nationen, kann dazu gezwungen werden, VPN-Logs und Protokolle mit der Gerichtsbarkeit einer anderen Nation zu teilen. VPN-Dienste mit sitzt in einem dieser fünf Nationen sollten gemieden werden.
Nine-Eyes
Zusätzlich zu den Five-Eyes Mitgliedern gehören:
- Dänemark
- Frankreich
- Niederlande
- Norwegen
Diese vier Nationen haben keine so aggressive innenpolitische Überwachung wie der Patriot Act der USA oder die Snoopers‘ Charter des Vereinigten Königreichs. Trotzdem arbeiten diese vier Länder mit den Five-Eyes zusammen.
VPN-Dienste mit sitzt in diesen Länder sollten gemieden werden. Zu groß ist das Risiko beim Datenaustausch.
14-Eyes
Zusätzlich zu allen Nine-Eyes Mitgliedern gehören:
- Belgien
- Deutschland
- Italien
- Spanien
- Schweden
Der ursprüngliche Zweck der 14-Eyes Allianz, die auch als SIGINT Seniors Europe (oder ‚SSEUR‘) bekannt ist, besteht in der Koordination und dem Austausch von militärischen Erkenntnissen. Die Reichweite der Kontrolle hat sich jedoch bis zur Strafverfolgung von Privatpersonen ausgedehnt.
Israel, Japan, Singapur und Südkorea arbeiten angeblich ebenfalls eng mit 14-Eyes zusammen. Auch hier ist es ratsam, keinen VPN-Anbieter aus einem dieser Länder zu wählen.
The European Union (EU)
Die EU, eine Zusammenstellung von 29 souveränen europäischen Nationen, ist eine der größten und mächtigsten politischen und wirtschaftlichen Unionen. Und ein Alptraum für den Datenschutz.
Während die gemeinsamen Gesetze bei weitem nicht so weitreichend und einschneidend sind, wie die in den oben genannten Allianzen, betreiben die Mitgliedsstaaten ebenfalls Datenaustausch.
Einige Staaten sind besser als andere, aber es gibt viele, die mit den Five-Eyes zusammenarbeiten und einige wenige, die VPNs komplett verbieten.
Länder mit hoher Zensur
Bei einigen Nationen spielt es keine Rolle, ob diese bei einem Zusammenschluss dabei sind. Folgende Länder verbieten VPNs, verfolgen VPN-Dienste strafrechtlich oder zensieren generell Teile des Internets. Dazu gehören unter anderem:
Es ist zwar unwahrscheinlich einen VPN-Anbieter mit Sitz in einem dieser Länder zu finden, vor dem Kauf sollte aber trotzdem zur Sicherheit das Herkunftsland geprüft werden.
Interessanterweise stammen wohl sehr viele kostenlose VPN-Apps von Firmen mit chinesischer Herkunft. Das widerspricht der Logik des „Great Firewall“ von China. Drei seriöse und kostenlose VPNs finden sich im verlinkten Beitrag.
Was ist bei der Gerichtsbarkeit zu beachten?
Die Liste der fragwürdigen Länder in diesem Beitrag ist nicht vollständig. Es gibt weitere Länder, die kein guter Standort für einen VPN-Anbieter darstellen.
Selbst Länder, die keiner der oben genannten Zusammenschlüsse angehören, können eine Bedrohung für die Privatsphäre darstellen. Beim Standort für einen VPN-Anbieter sollte das Herkunftsland folgende Kriterien erfüllen:
- Keine Verbindungen zu aufdringlichen Nationen: Einige Nationen sind den Gesetzen und Launen größerer Länder verpflichtet. Je weniger internationale Verflechtungen bestehen, desto besser.
- Keine Vorgeschichte von Haftbefehlen und Vorladungen: Länder die Bürger via Haftbefehl an andere Nationen ausliefern, sollten gemieden werden. Hierzu könnten im Zweifelsfall VPN-Protokolle oder die Browser-Historie herangezogen werden.
- Starke Netzneutralität: Eine fragwürdige Netzneutralität im Herkunftsland des VPN-Anbieter beeinflusst vordergründig nicht das Surfen im Internet. Es bedeutet jedoch, dass der Staat und die Internet Provider mindestens im Kontakt zueinander stehen. Es gibt keine Garantie dafür, dass der Staat nicht eines Tages mit den Internet Providern gemeinsam gegen VPN-Dienste vorgeht.
Wann ist die Gerichtsbarkeit von Bedeutung?
Der Standort des VPN-Anbieters ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Damit ein VPN wirklich sicher ist, kommt es darauf an, welche persönlichen Daten zum Nutzer gespeichert werden.
VPN-Protokolle und Logs spielen eine große Rolle. Speichert ein VPN die IP-Adresse sowie Uhrzeit und Datum der Nutzer, stellt dieser Dienst ein Risiko für die Sicherheit der Nutzer dar. Denn gespeicherte Informationen können an eine Strafverfolgungsbehörde weitergegeben werden.
Erstellt ein VPN keine Logs und keine Protokolle, lassen sich damit einige Probleme von aufdringlichen Gerichtsbarkeiten und Länder umgehen. Was nicht gespeichert wird, kann nicht herausgegeben werden.
Beschlagnahmt eine Behörde die Server eines VPN-Dienstes auf dem sich keine Protokolle befinden, ist der Server wertlos.
Empfohlene VPNs außerhalb der 14-Eyes-Gerichtsbarkeit
Es gibt aber auch Länger, die nicht mit den Nationen der 14-Eyes zusammenarbeiten und die gleichzeitig keine VPN-Logs erstellen. Dazu gehören unter anderem:
Geek, Blogger, Consultant & Reisender. Auf seiner Detail-Seite findest du weitere Informationen über Benjamin. In seiner Freizeit schreibt Benjamin bevorzugt über Technik-Themen. Neben Anleitungen und How-To’s interessieren Benjamin auch Nachrichten zur IT-Sicherheit. Sollte die Technik nicht im Vordergrund stehen, geht Benjamin gerne wandern.